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Terminvereinbarungen und Absagepflichten

 

Unsere Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet für den Patienten, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für ihn reserviert ist.

 

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Mon. - Frei.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

 

Daher bitten wir unsere Patienten, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig - mindestens 24 Std. vorab - abzusagen.

 

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).

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